Das statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein informiert: Mikrozensus 2024


Wie in jedem Jahr findet in 2024 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Landes die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2024. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushaltes der Gemeinden Ihres Amtes zum Interview herangezogen werden können. Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten u. a. mit Laptops ausgestattet.

Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.statistik-nord.de