Visualisierung 1 Parkgrund Neubau

unser Fachbereich
planen und bauen
vereint vision und umsetzung 

Stadtentwicklung

Stadtentwicklung

Vorbemerkungen
 

Die Ratsversammlung der Stadt Schenefeld hat mit der Fortschreibung der Ziele und Grundsätze am 21. Juni 2004 insgesamt 30 Ziele formuliert. Ziel Nr. 23 ist die „Erstellung eines Stadtentwicklungskonzepts durch die städtischen Gremien“. Als Zeithorizont ist A-C (kurz- bis langfristig) angegeben.

Weitere Ziele stehen in direktem Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Stadtentwicklung“.

  • Nr. 1  Durchsetzung Schenefelds als Stadtrandkern 1. Ordnung
  • Nr. 3  Stärkung Schenefelds als Gewerbe- und Technologiestandort
  • Nr. 5  Überarbeitung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans
  • Nr. 6  Schaffung eines Biotopverbunds der vorhandenen Grün- und Freiflächen
  • Nr. 8  Weitere Entwicklung und Stärkung des Stadtkerns als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum unter
                gleichzeitiger Sicherstellung der Nahversorgung in den Ortsteilen
  • Nr. 10 Erarbeitung eines Verkehrskonzepts
  • Nr. 24 Städtebauliche Integration der LSE
  • Nr. 25 Stabilisierung des Bevölkerungsbestandes bzw. Anstreben eines positiven Wanderungsgewinns

Die Verfolgung einiger dieser Ziele setzt das Vorhandensein eines Stadtentwicklungskonzeptes voraus. So macht es nur Sinn, den Flächennutzungsplan zu überarbeiten, wenn die Entwicklungsziele konkreter festgelegt sind.

Die Erstellung eines Stadtentwicklungskonzepts ist eine Angelegenheit, die im Rahmen eines längeren Bearbeitungsprozesses entsteht, an dem gegebenenfalls viele Akteure beteiligt sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich nicht nur der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sondern auch andere Ausschüsse damit befassen werden.

Die nachfolgende Zusammenstellung soll einen ersten Schritt darstellen, einen Überblick vermitteln und als Diskussionsgrundlage dienen.