Reisepass – neue Gebühr ab 01.01.2024


Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband mit nicht sichtbarem Chip im Passdeckel) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.