Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023


Liebe Familien,

die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen für Sie verbunden. Um sicherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leisten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Sozialermäßigung für Kita- Elternbeiträge. Der Landtag hat am 15. Dezember 2022 eine entsprechende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.

Das heißt, von Januar bis Juli 2023 zahlen Familien mit geringem Einkommen weniger für die Kindertagesbetreuung. Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet, die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen. Der Einsatz des Einkommens über der sog. Einkommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %.

Nehmen Sie diese Entlastung bitte in Anspruch und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie berechtigt sein könnten. Vielfach erreichen Entlastungen Menschen nicht, weil sie keinen Antrag stellen.


Was müssen Sie tun, um die Vergünstigung zu erhalten?

► Sie verfügen über ein geringes Familieneinkommen und zahlen bislang Elternbeiträge in voller Höhe oder Ihr Kind wird neu in die Kita oder Kindertagespflegestelle aufgenommen?

Es kann eine Ermäßigung des Elternbeitrags oder eine Freistellung für Sie in Betracht kommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Ermäßigungsstelle und stellen Sie ggf. einen Antrag auf Sozialermäßigung. Die Ermäßigungsstelle ist meist bei Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung angesiedelt, teilweise auch bei Ihrer Kreisverwaltung. Regelmäßig wird die Ermäßigung ab Antragstellung gewährt und nicht rückwirkend. Denken Sie daher daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Damit die Vergünstigung ab Januar 2023 wirksam wird, sollten Sie den Antrag ab sofort stellen.

Da den Kommunen nur eine kurze Vorbereitungszeit blieb, um sich auf die Erweiterung der Sozialermäßigung und die damit verbundene Zunahme an Anträgen einzustellen, ist mit längeren Bearbeitungszeiten als gewohnt zu rechnen. Selbstverständlich werden Ihnen die während der Bearbeitungszeit zu viel gezahlten Elternbeiträge erstattet.

► Sie sind bereits vollständig oder teilweise von Elternbeiträgen freigestellt?

Dann ist kein neuer Antrag erforderlich. Im Falle der Teilermäßigung erhalten Sie automatisch einen Bescheid. Diesem können Sie den neuen - niedrigeren - Elternbeitrag entnehmen.

► Sie überlegen, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen?

Familien, die diese Leistungen beziehen, werden auf Antrag vollständig von Kita-Elternbeiträgen freigestellt. Wenn Sie diese Leistungen beantragen, stellen Sie bitte zeitgleich bei Ihrer Ermäßigungsstelle einen (neuen) Antrag auf Ermäßigung/Freistellung. Sobald Ihnen der Leistungsbescheid vorliegt, reichen Sie ihn bei der Ermäßigungsstelle nach. Sie erhalten dann einen Freistellungsbescheid und zu viel gezahlte Elternbeiträge werden Ihnen erstattet.

Denken Sie daran, dass ab dem 1. Januar mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind. Zur ersten Orientierung, ob Sie wohngeldberechtigt sein könnten, können Sie den vorläufigen WohngeldPlus-Rechner1 verwenden, zu dem Sie auch der nebenstehende QR-Code führt.

Die Anspruchserweiterung beim Wohngeld geht mit einer erheblichen Belastung der Wohngeldstellen einher. Die Kommunen und das Land haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundes zur Erweiterung des Wohngeldanspruches mit den Vorbereitungen auf die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Verdreifachung der Antragszahlen zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten in vielen Wohngeldbehörden führen werden. Genauso kann es zu längeren Bearbeitungszeiten Ihres Ermäßigungsantrags kommen. Selbstverständlich werden Ihnen zu viel gezahlte Elternbeiträge nachträglich erstattet.

Wir hoffen sehr, dass die von der Landesregierung beschlossene Maßnahme dazu beiträgt, Ihre finanziellen Belastungen zumindest ein wenig abzumildern.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Team Kindertagesstätten:
kita@stadt-schenefeld.de