Die Stadt Schenefeld sucht eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister


Bei der Stadt Schenefeld, Kreis Pinneberg, ist zum 01. Februar 2024 die Stelle der/ des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters (m/w/d)

zu besetzen, da die Amtszeit der bisherigen Stelleninhaberin abläuft. Die jetzige Stelleninhaberin steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Schenefeld hat rund 19.600 Einwohnerinnen und Einwohner und grenzt unmittelbar an die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Stadt liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung und bietet mit ihren vielfältigen Einrichtungen einen hohen Wohn- und Freizeitwert. In der Stadt sind zwei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium vorhanden. Weitere Informationen zur Stadt finden Sie unter www.stadt-schenefeld.de.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wahltag ist der 17. September 2023. Eine mögliche Stichwahl ist am 08. Oktober 2023 vorgesehen.

Die gewählte Bewerberin oder der gewählte Bewerber wird zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren ernannt. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B 3 BBesO). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der landesrechtlichen Vorschriften gewährt.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Haushaltsmittel.

Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft sowie im kommunalpolitischen Handeln. Bewerberinnen und Bewerber sollten mit den Methoden moderner Personalführung und modernen Leitbildern der Verwaltung vertraut und in der Lage sein, die Stadtverwaltung effizient, bürgernah und leistungsorientiert zu führen.

Erwartet werden die Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der kommunalen Selbstverwaltung und die Fähigkeit, die Entwicklung der Stadt nachhaltig zu fördern.

Es wird ferner erwartet, dass die künftige Bürgermeisterin/ der künftige Bürgermeister ihren/ seinen Wohnsitz in Schenefeld nimmt.


Wählbar ist, wer:

1.    die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

2.    am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Wahlvorschläge können einreichen:

1.    In der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld vertretene politische Parteien und Wählergruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,

2.    jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst; für eine Bewerbung unabhängig von Vorschlägen der in der Ratsversammlung vertretenen politischen Parteien oder Wählergruppen, sind mindestens 135 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen.

Die Ratsversammlung setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen (7 GRÜNE, 7 SPD, 7 CDU,  2 OfS, 2 BfB, 1 FDP und ein fraktionsloses Mitglied).

Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 24. Juli 2023, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).

In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Schenefeld über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu den weiteren formellen und materiellen Erfordernissen verwiesen. Der Text dieser Bekanntmachung kann auch über das Internet unter www.stadt-schenefeld.de abgerufen werden. Abdrucke der Bekanntmachung, Formblätter für das Wahlvorschlagsverfahren sowie weitergehende Informationen erhalten Sie auf Wunsch beim Gemeindewahlleiter, Telefon 040/830 37 -102 oder per E-Mail (rathaus@stadt-schenefeld.de).

Wer einer oder mehreren politischen Parteien oder Wählergruppen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben und damit einen Vorschlag durch diese ermöglichen möchte, sollte die Bewerbung bis zum 15. Juni 2023 bei den u.a. Ansprechpartnern einreichen (keine Ausschlussfrist).

Interessierte können sich mit den vorschlagsberechtigten politischen Parteien und Wählergruppen in Verbindung setzen. Ansprechpersonen sind:

 

GRÜNE =       Herr Mathias Schmitz, Lindenallee 86, 22869 Schenefeld,

                        Tel.: 0171 541 89 49, E-Mail: mathias.schmitz@gruene-schenefeld.de

 

SPD =             Frau Monika Stehr, Nachtigallenstieg 2 d, 22869 Schenefeld,

                        Tel.: 040/ 830 77 35, E-Mail: monika.stehr@gmx.de

 

CDU =            Herr Holm Becker, Hauptstraße 78, 22869 Schenefeld,

                        Tel.: 040/ 830 11 75, E-Mail: holm.becker@cdu-schenefeld.de

 

OfS =              Herr Jörg Evers, Eichendorffstraße 1, 22869 Schenefeld,

                        Tel.: 0172 411 36 42, E-Mail: joerg-evers@t-online.de

 

BfB =              Herr Manfred Pfitzner, Lindenallee 3 b, 22869 Schenefeld,

                        Tel.: 0172 400 73 55, E-Mail: manfred.pfitzner@web.de

 

FDP =             Herr Peter Venthien, Halstenbeker Chaussee 17, 22869 Schenefeld,

                        Tel.: 0160 97 97 56 05, E-Mail: pventhien@converitas.com


Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.