2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr


Ab dem 01.01.2024 kann für minderjährige Kinder nur noch ein elektronischer Personalausweis (22,80 Euro) oder ein elektronischer Reisepass (37,50 Euro) beantragt werden.

Die Gültigkeit für beide Dokumentenarten beträgt 6 Jahre.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen nötig: 

  • wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
  • bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils
  • aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • ggf. Sorgerechtserklärung,
  • Größe und Augenfarbe des Kindes

Für die Bearbeitungszeit planen Sie bitte 4 – 8 Wochen ein.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ablauf gültig.