Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Antragstellung bei der Behörde:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
    • Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
    • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht bzw. den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
    • Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
    • Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
  • Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

  • Kurztext

    • Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
    • Betreute Person muss
      • dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder 
      • handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einem öffentlich bestellten Bevollmächtigten oder einer öffentlich bestellten Bevollmächtigten vertreten werden
      • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
    • Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

Stadt Schenefeld

Im Nebengebäude des Rathauses - Holstenplatz 7 - ist das Bürgerbüro zu finden.

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