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Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Stadt SchenefeldAntragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht bzw. den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
- Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt SchenefeldWeiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
Stadt Schenefeld
Im Nebengebäude des Rathauses - Holstenplatz 7 - ist das Bürgerbüro zu finden.