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Wärmeplanung
KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG
Die Stadt Schenefeld hat das Ziel, 2040 klimaneutral zu werden. Dafür müssen die Schenefelder Gebäude energieeffizienter werden und mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Doch wie ist dies zu erreichen und wie können Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig heizen? Die kommunale Wärmeplanung gibt hierzu Antworten und dient als Kompass, die Wärmewende erfolgreich zu gestalten. Sie gibt an, wo nutzbares Potenzial erneuerbarer Energien vorhanden ist und zeigt auf, welche Stadtbereiche künftig zentral und welche besser dezentral mit Wärme versorgt werden.
Was bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger Schenefelds?
Die Bürgerinnen und Bürger Schenefelds erhalten eine bessere Perspektive, ob sich eher eine zentrale Lösung (wie etwa Luft-Wärmepumpe) oder eine dezentrale Lösung (Anschluss an ein Wärmenetz) lohnt. Die verbesserte Planungssicherheit sinkt das Risiko einer Fehlinvestition in Heiz-Technologien, die zukünftig nicht mehr wirtschaftlich oder unterstützt sind. Eine breite Teilnahme am Prozess der Wärmeplanung ist vorgesehen und wünschenswert, da dadurch Anliegen und lokale Bedürfnisse (z.B. in den ausgewiesenen Prüfgebieten) besser berücksichtigt werden können.
Die Ergebnisse aus der kommunalen Wärmeplanung
Wärme für die Stadt Schenefeld: Bestand und Prognose
Vor allem für das Heizen der Gebäude wird in Schenefeld Wärme benötigt. Im Jahr 2024 verbrauchte die Stadt Schenefeld insgesamt ca. 200 Gigawattstunden (GWh) an Wärme. Knapp drei Viertel des Gesamtverbrauchs entfallen auf private Haushalte – dies entspricht pro Einwohner*in einen Verbrauch von durchschnittlich 7,2 Megawattstunden (MWh). Die Wärmeverbräuche der Stadt Schenefeld werden bisher hauptsächlich durch den Einsatz fossiler Energieträger verursacht. Erdgas und Heizöl decken gemeinsam 95 % des Wärmebedarfs ab. Durch den Wärmeverbrauch stößt die Stadt Schenefeld jährlich ca. 48.000 Tonnen aus.
Es wurden Szenarien entwickelt, wie die Wärme bis 2040 klimaneutral werden kann. Im Fokus steht dabei, den Wärmeverbrauch zu reduzieren und fossile Energieträger durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen.
Nach der prognostizierten Entwicklung verlieren fossile Energieträger wie Heizöl und Erdgas kontinuierlich an Bedeutung, während der Anteil an erneuerbare Energieträger immer weiter steigt. So werden 2040 etwa 85% aller Gebäude durch Wärmepumpen oder Nah- bzw. Fernwärme versorgt. Parallel dazu reduziert sich der prognostizierter Wärmeverbrauch bis 2040 auf ca. 130 GWh. Diese Reduktion ist nur durch eine deutliche Steigerung der Sanierungsaktivitäten sowie Effizienzsteigerungen im Gebäudebestand erreichbar.
Empfehlungen für zentrale und dezentrale Wärmeversorgung

Bei der Wärmeversorgung wird zwischen zentraler Versorgung (Fernwärme) und dezentraler Versorgung (wie etwa Wärmepumpe und Holzpellet-Heizung) unterschieden. Die oben dargestellte Abbildung zeigt auf, in welchen Gebieten zentrale Versorgungen vorhanden oder bereits geplant sind und in welchen Gebieten eher dezentrale Versorgungen empfohlen werden. Hinzu kommen Prüfgebiete: hier soll geprüft werden, ob eine lokale Versorgung durch ein Wärmenetz technisch, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.
Gemeinsam und strategisch zur klimaneutralen Wärme
Der Wärmeplan dient als strategische Grundlage und bietet eine klare Orientierung für weitere Schritte hin zur erfolgreichen Wärmewende in Schenefeld. So empfiehlt der Plan für das weitere Vorgehen Maßnahmen, wie etwa die Prüfung potenzieller Wärmenetze und verschiedene Informationskampagnen zu Heiztechnologien und Sanierungsmöglichkeiten. Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, der nur gelingt, wenn Politik, Unternehmen, Bürger*innen und Stadtverwaltung gemeinsam vorangehen. Jede*r hat die Möglichkeit, die Wärmewende mitzugestalten – nehmen Sie gerne bestehende und zukünftige Informationsangebote & Veranstaltungen wahr!
Fragen & Antworten zur kommunalen Wärmeplanung (KWP)
Wärmekosten sparen, zukunftsfähig heizen - Was kann ich bereits heute tun? |
Ob als Unternehmen, Eigentümer*in oder Mieter*in: bereits heute sind Möglichkeiten zum Sparen von Wärmekosten und zum zukunftsfähigen Heizen vorhanden. Mehr Informationen erhalten Sie hier. |
Wie sieht die gesetzliche Lage zur Heizung aus und wie wirkt sich die KWP darauf aus? |
Für die folgend dargestellten Informationen wird trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gewährt. Der Stand ist der 30.11.2025 – die Gesetzeslage kann sich zukünftig ändern. Ab dem 30.06.2028 müssen neu installierte Heizanlagen mindestens 65% der Wärme aus Erneuerbare Energien beziehen (Gebäudeenergiegesetz §71). Der Wärmeplan selbst hat keine Auswirkung auf diese Frist. Nur wenn im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung mit Abstimmung der Bürgerschaft und Politik über grundstücksbezogene Ausweisungen entschieden wird, kann sich die Frist nach vorne verschieben (laut WPG §26). Die 65%-Pflicht gilt bei Neubauten in Neubaugebieten bereits ab dem 1. Januar 2024 (laut Gebäudeenergiegesetz §71). Bereits heute gilt: Wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 2009 errichtet worden ist, müssen Eigentümer*innen mindestens 15% ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder aus unvermeidbarer Abwärme beziehen (laut EWKG §16 bis §24, Fassung vom 25.03.2025). |
| Wie verläuft die KWP? |
Die Erstellung des KWP-Fachgutachtens geschah in mehreren wesentlichen Schritten. Zunächst wurde eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt. Basierend auf diesen Erkenntnissen wurde ein stadtweites räumliches Konzept entwickelt. Darüber hinaus wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der konkrete Empfehlungen sowohl für die gesamte Stadt als auch für einzelne Gebiete enthält. Das für die Umsetzung relevante Monitoring- und Verstetigungskonzept sowie eine dazugehörige Kommunikationsstrategie wurden im Anschluss ebenfalls erstellt. Die Erhebung der erforderlichen Daten geschah unter ständiger Beachtung des Datenschutzes. In den entscheidenden Phasen wurde und wird die Öffentlichkeit mit einbezogen. Ende 2025 wurde der Wärmeplan beschlossen. |
Vorhaben: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schenefeld
Förderkennzeichen: 67K27071
Förderquote: 90 %
Laufzeit: 01.09.2024 – 31.10.2025
Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderprogramm: Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)
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Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Materialien:
- Präsentation zur Abschlussveranstaltung: Kälte- und Wärmeplanung der Stadt Schenefeld
- Informationsveranstaltung: Aktuelles zur Wärmeplanung 11.03.2025
- Wärmeversorgungsnetz Schenefeld
- Präsentation zur kommunalen Wärmeplanung Schenefeld
- Energiemonitor Schenefeld
- Veranstaltung: Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für Schenefeld
