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Hinweis auf die Streu- und Schneeräumpflichten
An alle und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Schenefeld
Das Abstreuen mit auftauenden Mitteln (Salze, auch Gemische, u. a.) ist nur bei Blitzeis oder an besonders gefährlichen Stellen (z.B. Treppen) zulässig.
In Anbetracht der derzeit herrschenden Witterungsverhältnisse werden Sie gebeten - sofern noch nicht geschehen - unverzüglich Ihrer Pflicht zum Winterdienst nachzukommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie als Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer von Passanten für eventuelle Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden können. Sofern Sie die Pflichten aus der Satzung an Dritte (z.B. Hausmeisterdienste) übertragen haben, haften diese für eventuelle Haftungsansprüche.
Ihr Ordnungsamt
