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Schenefelder Klimafonds – grundlegende Änderungen beschlossen
Private, Gewerbe und Vereine auf dem Gebiet der Stadt können nun Anträge das gesamte Jahr über einreichen, um Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung zu beantragen.
Die Stadtverwaltung wird zudem zukünftig eine Positivliste führen. Darin sind Maßnahmenvorschläge enthalten, welche nicht anderweitig gefördert werden. Durch das Herabsetzen der Bagatellgrenze von 2000 € auf 1000 € sind kleinere Projekte im Schenefelder Klimafonds integriert, die von den großen Förderprogrammen von Bund und Ländern unberücksichtigt bleiben. Die Liste ist nicht abschließend. Der Klimafonds ist bewusst für innovative, kreative und kombinierte Vorschläge offengehalten.
Sowohl die Förderhöhe als auch das -volumen wurden deutlich aufgestockt. Für die Maßnahmen in den Bereichen „Klimafolgeanpassung“ oder „Projektunterstützung“ werden 50 % der förderfähigen Kosten von der Stadt Schenefeld übernommen. Für alle anderen Maßnahmen, zum Beispiel aus dem Bereich „erneuerbare Energien“, erfolgte die Verdopplung der Förderquote von 5 % auf 10 %.
Gefördert werden nicht begonnene Maßnahmen im Stadtgebiet Schenefelds. Wichtig hierbei: die Annahme eines Angebots beziehungsweise die Auftragsvergabe stellt bereits den Beginn der Maßnahme dar. Für Maßnahmen, bei denen die Zeit drängt, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.
Die Antragsstellung kann per E-Mail an umwelt@stadt-schenefeld.de oder per Post an Stadt Schenefeld, Fachdienst Planen & Umwelt, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld geschickt werden. Die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie weitere wichtige Informationen zur Förderung finden sich auf der Homepage der Stadt Schenefeld unter: https://www.stadt-schenefeld.de/buergerservice/leistungen/SH:entry:712930-VLR/klimafonds/
Bei Fragen hilft die Umweltberaterin Carina Hein aus dem Fachdienst Planen und Umwelt weiter.
Kontakt
Carina Hein
Tel.: 040 830 37 118
Mail: umwelt@stadt-schenefeld.de
