Die Stadt Schenefeld informiert zur Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 14.05.2023


Ab dem 03.04.2023 ist es möglich, für die Wahl am 14.05.2023 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 10.05.2023, 12:00 Uhr per E-Mail (buergerbuero@stadt-schenefeld.de), per Fax unter 040/83037136, wie herkömmlich mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief per Post oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt möglich.

Zusätzlich besteht ab dem 03.04.2023 bis zum 10.05.2023 11:00 Uhr die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Schenefeld (www.stadt-schenefeld.de) zu beantragen.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind folgende Dinge zwingend zu beachten.

  • Zur eindeutigen Identifizierung der Person ist es erforderlich, dass Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift vollständig angegeben werden. Ist eine eindeutige Identifizierung nicht möglich, so können keine Unterlagen zugesandt werden.
  • Wichtig! Bei der Beantragung der Wahlunterlagen mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist es zwingend erforderlich, dass dieser persönlich unterschrieben wird.
  • Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn diese den von der wahlberechtigten Person unterschriebenen Wahlscheinantrag (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vorlegt.