- Schenefeld
- Rathaus
- Politik
- Leben & Erleben
- Wirtschaft
- Service
- Öffnungszeiten
Wohngeld Erhöhung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.
Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
- Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldIhr Anliegen direkt online starten
Formulare
1. Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
2.1 Neuantrag / Weitergewährungsantrag / Erhöhungsantrag auf Mietzuschuss
2.2 Neuantrag / Weitergewährungsantrag / Erhöhungsantrag auf Lastenzuschuss
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
Buchstabe A - E = Frau Storm
Buchstabe F - H = Frau Schreiber
Buchstabe I - Q = Frau Goldt
Buchstabe R - Z = Herr Hinrichs