- Schenefeld
- Rathaus
- Politik
- Leben & Erleben
- Wirtschaft
- Service
- Öffnungszeiten
Laternenumzüge
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 21 des Straßen- und Wegegesetzes muss für die Durchführung von größeren Laternenumzügen eine Genehmigung beantragt werden. Eine Mitteilung über den genehmigten Laternenumzug wird an die Polizei Schenefeld gesandt, wenn diese den Umzug begleiten soll.
Erfordernis
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor dem Termin unter der Angabe des Tages, der Uhrzeit sowie der Wegstrecke zu stellen. Mit der Polizei müssen sich die Veranstalter anschließend in Verbindung setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nicht erhoben für Umzüge von Kirchen, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden. Dient der Umzug gewerblichen Zwecken, werden zurzeit 40,00 € erhoben.