Fischereiabgabe bezahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie für das jeweilige Kalenderjahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) oder über den Onlinedienst der oberen Fischereibehörde bezahlen .

    Der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe muss ausgedruckt oder in elektronischer Form (zum Beispiel auf dem Smartphone) nachgewiesen werden.

    In folgenden Fällen müssen Sie keine Fischereiabgabe bezahlen: in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern. Auch Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben, müssen keine Fischereiabgabe bezahlen.

  • Verfahrensablauf

    Bezahlung der Fischereiabgabe bei der Behörde:

    • Sie stellen vor Ort (mündlich) einen Antrag auf Entrichtung der Fischereiabgabe.
    • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis) und falls vorhanden Ihren Fischereischein.
    • Nach Bezahlung der Abgabe und der Verwaltungsgebühr wird der digitale Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe bei der örtlichen Ordnungsbehörde ausgedruckt und sofort ausgehändigt und auf Wunsch auch per E-Mail zugesandt.

    Antragstellung über einen Onlinedienst:

    • Loggen Sie sich bitte in Ihr Servicekonto im Serviceportal des Landes ein. Wenn Sie noch kein Servicekonto eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein Konto an (kostenlos).
    • Wählen Sie den Dienst „Fischereiabgabe Zahlung“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Wählen Sie insbesondere aus, für welche Jahre Sie die Abgabe bezahlen wollen.
    • Nach Bezahlung der Abgabe im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern.
  • Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein.
    • Die Antragstellung über den Onlinedienst setzt die Einrichtung eines Servicekontos voraus.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Abgabe: 10,00 €
    Vorkasse: Ja

    https://www.gesetze-rechtspre-chung.sh.juris.de/jportal/portal/t/iy2/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzei-ge&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwGebVSH2018V54Anlage#focuspoint%20

    Erwerb vor Ort in regionalen Ordnungs- und Bürgerämtern, einigen Hafenämtern und bei den Außenstellen der obersten Fischereibehörde oder online möglich.

    Die Fischereiabgabe ist im Bürgerbüro der Stadt Schenefeld in bar zu entrichten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fischereiabgabe muss vor der Ausübung des Fischens oder Angelns bezahlt werden. Eine Bezahlung ist für das laufende Jahr und auf Wunsch für bis zu vier Jahre im Voraus möglich (unabhängig vom Weg der Antragstellung).

    Geltungsdauer: 1-5 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe wird unmittelbar vor Ort ausgestellt oder bei digitaler Antragstellung wenige Minuten später in das Postfach des Servicekontos übermittelt.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Feststellungsklage gegen das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als ausstellende Behörde


An wen muss ich mich wenden?

obere Fischereibehörde für die Antragstellung mit dem Onlinedienst

örtliche Ordnungsbehörden für die Antragstellung vor Ort

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende