Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende