Sterbeurkunde beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie

    • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
    • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug

    Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

    • Vornamen, Familienname und Geburtsname
    • Ort und Tag der Geburt
    • letzter Wohnsitz und Familienstand
    • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners 
    • Ort und Zeitpunkt des Todes

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
    • die Nachlassabwicklung 
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
       
  • Voraussetzungen

    • Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. 
      • Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind 
      • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
      • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
      • Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
      • Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
      • Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
      • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Personalausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Verwandtschaftsnachweis
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
    • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.

    Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

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