Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben. 
    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine bevollmächtige Person für Sie vornehmen. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Antragstellung bei der Behörde:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
    • Sie erscheinen persönlich und stellen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für eine Person, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht ist (zum Beispiel Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe).
    • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft die Nachweise zur dauerhaften Unterbringung sowie weitere erforderliche Unterlagen.
    • Zusätzlich werden die Angaben zur betreffenden Person aufgenommen und bewertet.
    • Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und zur weiteren Entscheidung bearbeitet.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur späteren Entscheidung über die Befreiung.
  • Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • gegebenenfalls Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

  • Kurztext

    • Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
    • Betreute Person muss
      • nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
      • voraussichtlich dauerhaft in
        • einem Krankenhaus
        • einer Pflegeeinrichtung
        • einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein
      • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
    • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

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