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Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldAntragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich oder lassen sich ggf. vertreten, um den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht zu stellen, da die betreffende Person dauerhaft behindert ist und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft die ärztlichen oder sonstigen Nachweise zur dauerhaften Behinderung sowie die Voraussetzungen für die Befreiung.
- Angaben zur betroffenen Person werden aufgenommen und geprüft.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und zur Entscheidung weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den weiteren Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
-
bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldWelche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldKurztext
- Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
-
Betroffene Person muss
- nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
Stadt Schenefeld
Im Nebengebäude des Rathauses - Holstenplatz 7 - ist das Bürgerbüro zu finden.