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Zuschlag Bauleistungen
Information
NACH Zuschlagserteilung von BAULEISTUNGEN (§ 20 VOB/A) – Veröffentlichung auf der Internetseite
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn
- bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.
- Gymnasium - Bodenbelagarbeiten
- Forum - Sanierung Beleuchtung
- Gemeinschaftsschule Turnhalle - Erneuerung Türen
- Umkleidegebäude Blankeneser Chaussee 46 - Fliesenarbeiten
- Grundschule Altgemeinde - Erneuerung von Regenwasserfallrohren
- Kita Biene Sonnenstrahl - Fassadensanierung: Reparatur und Malerarbeiten
- Grundschule Altgemeinde - Sonnenschutz montieren
- Gemeinschaftsschule - Deckensanierung
- Abdichtung WC-Anlage im JUKS