Informationen zur Grundsteuerreform


Liebe SchenefelderInnen,

im Zuge der Grundsteuerreform werden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Stadt erreichen in diesen Tagen dazu zahlreiche Fragen. Aus diesem Grunde geben wir im nachfolgenden einige Informationen zur Grundsteuerreform:

Für die Neubewertung der Grundstücke ist die Abgabe einer Erklärung aller Eigentümerinnen und Eigentümer notwendig. Im Juli 2022 informierte die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung per Brief über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. In Ausnahmefällen können Papiervordrucke genutzt werden, welche bei den Finanzämtern und auch im Bürgerbüro der Stadt Schenefeld erhältlich sind.

Zur Vorbereitung für Ihre Erklärung sind insbesondere diese Angaben bei Wohngrundstücken erforderlich:

  • Steuernummer des Grundbesitzes 
    (siehe Infoschreiben zur Grundsteuerreform vom Finanzamt Pinneberg aus Juni 2022)
  • Lage des Grundstücks: Adresse
  • Gemarkung und Flurstück(e) des Grundstücks: 
    Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur, Flurstück (Zähler und ggf. Nenner), Fläche in m², zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
  • Eigentumsverhältnisse und Anteil am Grundstück
  • Grundstücksart: Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum (Eigentumswohnung), Mietwohngrundstück
  • Angaben zum Grund und Boden: Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert auf den 01.01.2022
  • Allgemeine Angaben zum Gebäude: Baujahr und Anzahl der Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze
  • Angaben zu den Wohn- und ggf. Nutzflächen

In dem Erklärungsvordruck ist u. a. auch der Bodenrichtwert des Grundstückes anzugeben. Hierfür ist nachstehender Link „Bodenrichtwerte für Wohngrundstücke“ (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser) zu nutzen. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ist die Ertragsmesszahl anzugeben (siehe Link „Ertragsmesszahl“).

Die Grundsteuerreform wird ab dem 1. Januar 2025 steuerlich wirksam. Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer erhalten daher alle grundsteuerpflichtigen Personen von der Stadt Schenefeld Anfang des Jahres 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.

Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie in Form eines Flyers bei den Finanzämtern und im Bürgerbüro der Stadt Schenefeld oder in digitaler Form unter nachfolgenden Links:

Informationen zur Grundsteuerreform
Flyer zur Grundsteuerreform
Ausfüllanleitung für Formular
Bodenrichtwerte für Wohngrundstücke
Ertragsmesszahl
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Für die Bewertung der Grundstücke in Schenefeld ist das Finanzamt Pinneberg zuständig. Es ist unter der Telefonnummer 04101 / 54 72 - 0 zu erreichen. Bei allgemeinen Fragen hilft die Behördennummer 115 weiter.

Sollten Sie Informationen zu Grundstückswerten oder zur baulichen Ausnutzbarkeit Ihres Grundstückes benötigen, finden Sie im Internet unter folgenden links weitergehende Informationen.

Auszüge aus dem Grundbuch 
Die Insolvenzabteilung, die Nachlassabteilung, das Registergericht und das Grundbuchamt sind seit Oktober 2021 unter folgender neuen Adresse erreichbar:

Amtsgericht Pinneberg - Außenstelle
Pascalkehre 1, 25451 Quickborn.

Weitere Informationen zum Amtsgericht finden Sie hier.


Weitere Links

Sollten Sie ergänzend Einsicht in Ihre sogenannte „Hausakte“ hier im Rathaus nehmen wollen, müssen Sie bitte unbedingt mit uns einen Besuchstermin vereinbaren. Hierzu senden Sie uns bitte eine mail an: planung@stadt-schenefeld.de.

Besuche im Rathaus sind möglich Dienstags und Donnerstags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr sowie Donnerstags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung. 
Die Einsichtnahme in die „Hausakte“ ist nach der Satzung der Stadt Schenefeld gebührenpflichtig: Satzung der Stadt Schenefeld über die Erhebung von Verwaltungsgebühren