Schenefelder Klimafonds – weiterhin Anträge möglich


Das „Vorab“ ist wichtig, denn es werden nur nicht begonnene Maßnahmen gefördert. Eine Auftragsvergabe oder ein Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zählt bereits als Maßnahmenbeginn. Wird ein Förderantrag erst im Nachgang gestellt, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Für Maßnahmen, bei denen die Zeit drängt, ist daher ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Dafür wird einfach der entsprechende Haken im Antragsformular gesetzt und das Datum angeben, an dem der Auftrag vergeben oder der Vertrag unterschrieben werden soll. Die Bewilligung wird schriftlich per E-Mail, alternativ per Post, zugesendet.

Welche Maßnahmen durch den Schenefelder Klimafonds gefördert werden, wird von der Verwaltung in einer Positivliste aufgeführt. Darin sind Maßnahmenvorschläge enthalten, welche nicht anderweitig gefördert werden, denn die Stadt möchte diejenigen Maßnahmen unterstützen, welche von den großen Förderprogrammen von Bund und Ländern unberücksichtigt bleiben. Die Liste ist nicht abschließend. Der Klimafonds ist bewusst für innovative, kreative und kombinierte Vorschläge offengehalten.

Die Antragsstellung kann per E-Mail an umwelt@stadt-schenefeld.de oder per Post an Stadt Schenefeld, Fachdienst Planen & Umwelt, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld geschickt werden. Die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie weitere wichtige Informationen zur Förderung finden sich auf der Homepage der Stadt Schenefeld unter: 

https://www.stadt-schenefeld.de/buergerservice/leistungen/SH:entry:712930-VLR/klimafonds/

Bei Fragen hilft die Umweltberaterin Carina Hein aus dem Fachdienst Planen und Umwelt weiter.


Kontakt Umweltberatung:

Carina Hein

Tel.: 040 830 37 118

Mail: umwelt@stadt-schenefeld.de