Jugendschöffenwahl 2023


Es wird weiterhin nach Jugendschöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Voraussetzungen für das Jugendschöffenamt:

Die Bewerber/innen müssen

  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein,
  • in der Stadt Schenefeld wohnen,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben und
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 27.09.2023 an: Stadt Schenefeld, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld

Kontakt für weitere Informationen: Fachbereich Zentrale Aufgaben, Fachdienst Allgemeine Dienste, Herr Lühmann, Tel.: 830 37 106