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Reisepass beantragen in Schenefeld
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldDie Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld• alter / abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass (sofern vorhanden),
• aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
• Personalausweis und
• Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
• ggf. Sorgerechtserklärung
• ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist.
(Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte) mit Vorlage des Personalausweises aus.)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlDie Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.Gebühr: 37,50 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlDie Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.Gebühr: 32,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag für Passanträge im Expressverfahren.Gebühr: 22,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 SeitenGebühr: 31,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlGebühr bei Versand an Ihre inländische WohnadresseSpezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldDie Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldGeltungsdauer:
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldEinverständniserklärung zum Anbringen eines Vermerks (Aufkleber) im Reisepass für einen Minderjährigen:
Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass Minderjähriger auf der für amtliche Vermerke vorgesehenen Seite eingetragen werden. Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie. Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.
Die Eintragung soll den Vornamen, den Familiennamen und das Geburtsdatum aller sorgeberechtigten
Elternteile enthalten und nach dem folgenden Schema erfolgen:
Sorgeberechtigt zum Zeitpunkt der Antragstellung:
VORNAME(N) FAMILIENNAME, geb. am TT.MM.JJJJ
VORNAME(N) FAMILIENNAME, geb. am TT.MM.JJJJ
Die Einverständniserklärung zum Anbringen eines Vermerks (Aufkleber) im Reisepass für einen Minderjährigen finden Sie unter Formulare.
Seriennummer
Die Seriennummer in deutschen Reisepässen setzt sich seit dem 01.11.2021 aus den Ziffern 1-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Insgesamt werden seitdem 26 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Insbesondere zur Vermeidung sinntragender Wörter wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet. Um Missverständnisse zu vermeiden wurde außerdem zum 01.11.2021 die Ziffer „0“ gestrichen. Außerdem dürfen seit dem 01.11.2021 folgende Zeichenkombinationen nicht mehr auftreten: KZ, HH, HJ, NPD. Somit werden die Seriennummern seit dem 01.11.2021 aus folgenden Zeichen gebildet: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z. Die Seriennummer beginnt mit einem Buchstaben.
Sofern Sie für die Einreise in ein anderes Land ein bereitgestelltes Online-Formular ausfüllen, verwenden Sie, wenn Sie Ihren Reisepass vor dem 01.11.2021 beantragt haben, als Null die Ziffer „0" und nicht den Buchstaben „O". Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Einreise.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass" erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (BMI):