Neue Anforderungen an Lichtbilder in Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025


Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können. Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig.

Was ändert sich für Sie?

Sie können zukünftig wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Bürgerbüro selbst machen oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen.

  • Lichtbilder im Bürgerbüro

Im Bürgerbüro wird es Ihnen möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort selber zu machen. Die Lichtbilder werden bei uns nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig. Für das erstellte Lichtbild wird zusätzlich zum Dokumentenpreis eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig. Werden mehrere Ausweisdokumente zusammen beantragt, ist die Gebühr für das Lichtbild nur einmalig zu entrichten.

  • Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Auf der Internetseite www.alfo-passbild.com finden Sie den nächsten zertifizierten Fotografen in Ihrer Nähe.

Aktuelle Übergangsregelung:

Die Erstellung von digitalen Lichtbildern im Bürgerbüro ist aus technischen Gründen momentan noch nicht möglich. Ein konkreter Starttermin kann derzeit leider nicht benannt werden. 
Selbstgemachte Lichtbilder, Bilder aus Fotokabinen oder Lichtbilder aus Foto-Apps bzw. von Fotodienstleistern sind in Papierform noch bis zum 31.07.2025 zulässig.