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Vorübergehende Aufhebung des Streusalz Verbots
Grund für die vorübergehende Aufhebung sind anhaltende Schneefälle und sowie kurze Tauperioden, die in den letzten Tagen zu einer besonders hohen Glättegefahr geführt haben. Die herkömmliche Anwendung abstumpfender Mittel reicht derzeit nicht aus, um die Sicherheit auf Gehwegen und öffentlichen Flächen zu gewährleisten.
In diesem Zeitraum ist daher der Einsatz von Streusalz und anderen auftauenden Stoffen erlaubt. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, Streusalz verantwortungsvoll und mit Rücksicht auf Tiere und Umwelt einzusetzen.
Ihr Ordnungsamt
