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Schenefelder Klimafonds: Antragszeitraum im Juli
Mithilfe des Klimafonds möchte die Stadt gezielt die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im privaten Raum fördern. Im Fokus des Schenefelder Klimafonds sollen Maßnahmen und Projekte stehen, die einen hohen Nachahmungseffekt oder einen Nutzen für die Allgemeinheit haben.
Klimafonds mit vielfältigem Maßnahmenkatalog
Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben viele Möglichkeiten. Als Impuls für Ideen gibt die Stadt einen Maßnahmenkatalog mit, der sich aus den Ergebnissen des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Schenefeld ergibt, in welches der bereits 2022 im Rahmen des Energie- und Klimaschutzprogrammes beschlossene Klimafonds aufgenommen wurde.
Der Fokus des Förderprogramms liegt bewusst nicht auf ausgewählten Maßnahmen, denn das im Klimaschutzkonzept angestrebte Ziel der Klimaneutralität in 2040 ist nur durch eine Berücksichtigung aller Lebens- und somit Maßnahmenbereiche möglich. Beispielsweise ist neben der Ausstattung von Gebäuden mit erneuerbaren Energien ebenfalls die energetische Sanierung der Gebäude förderfähig. Die Maßnahmen oder Projekte können beispielsweise aus den Bereichen Klimafolgenanpassung, Mobilität, erneuerbare Energien oder energetische Sanierung stammen.
Der Klimafonds ist nicht auf Maßnahmen Einzelner beschränkt. Gemeinschaftsprojekte, ob in Vereinen, als Kooperation oder als Zusammenschluss mehrerer Nachbarinnen und Nachbarn, werden bei Planung und Durchführung gleichermaßen gefördert.
Der Fonds berücksichtigt zugleich die bereits vorhandenen Klimaänderungen und die damit verbundenen Extremwetterlagen wie Hitze- oder Trockenperioden. Anlagen zur Nutzung von Regen- oder Grauwasser als Schutz der Trinkwasserressourcen oder Verschattungsvorrichtungen sind nur einige Beispiele.
„Die Liste ist nicht abschließend. Wir freuen uns über innovative und kreative Vorschläge“, betont Carina Hein, Umweltberaterin der Stadtverwaltung. Der Klimafonds ist bewusst hierfür offengehalten.
Förderung per E-Mail oder Post möglich
Gefördert werden nicht begonnene Maßnahmen im Stadtgebiet Schenefelds. Für Maßnahmen, bei denen die Zeit drängt, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Die Förderhöhe beträgt 5%, die maximale Fördersumme 1000 €.
Wichtig hierbei: die Annahme eines Angebots beziehungsweise die Auftragsvergabe stellt bereits den Beginn der Maßnahme dar. Soll ein Auftrag bereits im Juli oder August beginnen, zum Beispiel aufgrund begrenzter Kapazitäten des ausgewählten Betriebes, so steht dies einer Fördermöglichkeit nicht zwingend im Wege. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann einfach auf dem Antragsformular mitbeantragt werden. Sobald eine positive Rückmeldung der Stadt Schenefeld vorliegt, kann mit der Maßnahme zum angegebenen Termin begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch jedoch nicht.
Vom 1. bis zum 31. Juli können Interessenten Anträge für eine Förderung aus dem Klimafonds der Stadt stellen. Antragsberechtigt sind Schenefelder Unternehmen, private sowie juristische Personen.
Die Antragsstellung kann ab Dienstag, 1. Juli, per E-Mail an umwelt@stadt-schenefeld.de oder per Post an Stadt Schenefeld, Fachdienst Planen & Umwelt, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld geschickt werden. Die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie weitere wichtige Informationen zur Förderung finden sich auf der Homepage der Stadt Schenefeld unter: https://www.stadt-schenefeld.de/buergerservice/leistungen/SH:entry:712930-VLR/klimafonds/
Bei Fragen hilft Umweltberaterin Carina Hein aus dem Fachdienst Planen und Umwelt weiter.
Kontakt
Carina Hein
Tel.: 040 830 37 118
Mail: umwelt@stadt-schenefeld.de