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Personalausweis abholen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben.
Ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgeramt mit.
Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlust- und Diebstahlanzeige an.
Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldSie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:
- Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde gesandt werden.
- In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis ca. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
- Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp jederzeit selbst setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, sollten Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls kann eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst werden.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".
Voraussetzungen
Sie haben einen Personalausweis beantragt, der zur Abholung bereit liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden)
-
Bei Vertretung:
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
- Ausweisdokument der abholenden Person
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlKosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld