Schulpsychologischer Dienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der schulpsychologische Dienst

    In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle. Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes, welches die verbindliche Arbeitsgrundlage darstellt (2024_Konzept schulpsychologischer Dienst).

    Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:    

    • Schulpsychologische Beratung: Eine schulpsychologische Beratung kann von allen an Schule Beteiligten (in Schule Tätige, Eltern, Schülerinnen und Schüler) bei schulbezogenen Problemen in Anspruch genommen werden.    
    • Supervision und Coaching: Als berufsbegleitende Reflexion stehen zur Unterstützung und professionellen Weiterentwicklung der in Schule Tätigen Supervision und Coaching zur Verfügung.    
    • Lehrkräftefortbildungen: Der schulpsychologische Dienst bietet Lehrkräftefortbildungen zu Themen aus seinem Aufgaben- und Methodenspektrum an. Die Ausschreibung erfolgt über Formix (formix).    
    • Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge: In schulischen Krisenfällen unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung bzw. das schulische Krisenteam im Krisenmanagement (Nachsorge) und die in Schule Tätigen sowie die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung und Stabilisierung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potenziellen Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Die Angebote sind unentgeltlich. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Kernstück der Arbeit

    Unterstützende Beratung von Schüler*innen, deren Lehrkräften und Eltern bei Fragen und Problemen, die (auch) mit der Schule zusammenhängen.

    Für in Schulen Tätige besteht darüber hinaus die Möglichkeit zu Supervision und Coaching.


    Arbeitsweise

    Die Beratung setzt grundsätzlich das Einverständnis der Beteiligten voraus, ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.

    Eltern, Schüler*innen und in Schulen Tätige können sich direkt an die Beratungsstelle wenden, auch ohne die Schule zu informieren. Es gibt keinen Dienstweg.

    Die Beratung ist ergebnisoffen und als Empfehlung zu verstehen. Sie kann eine Psychotherapie nicht ersetzen.


    Mögliche Themen (Auswahl)

    • Seelische Auffälligkeiten
    • Angst, Schulunlust und Schulvermeidung (Absentismus)
    • Probleme im Sozialverhalten, Konflikte in der Schule und Mobbing
    • Konflikte zwischen Eltern, Lernenden und Lehrenden
    • Probleme im Arbeitsverhalten, in der Konzentration oder Motivation
    • Prüfungsangst
    • Umgang mit Stress
    • Diagnostik im Zusammenhang mit auffälliger Begabung
    • Fragen der Schullaufbahn
    • Weiterentwicklung der persönlichen Professionalität (von in Schule Tätigen)


    Zusätzliche Angebote

    • Supervision bzw. Coaching
    • Moderation von (Konflikt-) gesprächen, Klein- und Großgruppen
    • Projektarbeit mit Schulklassen, z.B. zum Thema Sozialkompetenz
    • nachfrageorientierte Fortbildungen zu psychologischen Fragestellungen
    • Hilfe bei der Bewältigung schulischer Krisen
    • Beratung zu Themen der Schul- oder Kollegiumsentwicklung
  • Rechtsgrundlage

    Schulgesetz (SchulG) 

    Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes § 132 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein

    Träger des schulpsychologischen Dienstes § 133 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Es ist die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in der die Schule liegt, an der Sie tätig sind bzw. die die Schülerin/der Schüler (ihre Tochter/ihr Sohn) besucht.

Zuständige Abteilungen