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Brauchtumsfeuer anmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldRegelung für norddeutsche Brauchtumsfeuer
1. Grundlegendes
Wer ein kleines Brauchtumsfeuer veranstalten möchte, kann dieses in der Telefonzentrale der Stadt Schenefeld melden. Eine Anzeigepflicht besteht aktuell nicht. Es sind nur gängige norddeutsche Brauchtumsfeuer wie das Osterfeuer, Biikebrennen, Johannisfeuer, Erntefeuer oder Martinsfeuer zu den üblichen Daten zulässig. Bei größeren Veranstaltungen ist eine Festsetzung des Ordnungsamtes erforderlich.Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der verantwortlichen Person
- Ort (Adresse), Zeitpunkt und Größe des BrauchtumsfeuersDas Feuer kann per E-Mail an zentrale@stadt-schenefeld.de oder telefonisch unter 040 83037 - 0 gemeldet werden.
2. Zulässige Materialien
Es dürfen ausschließlich naturbelassene, trockene pflanzliche Materialien wie unbehandeltes Holz oder Strauchwerk verbrannt werden. Das Verbrennen von Abfällen, behandeltem Holz oder Kunststoff ist verboten.3. Sicherheitsmaßnahmen
Das Feuer muss ständig von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind oder Trockenheit darf kein Feuer entfacht werden. Vor dem Anzünden ist das Material umzuschichten (Tierschutz). Die Feuerstelle ist erst zu verlassen, wenn das Feuer vollständig gelöscht wurde. Mindestabstände von 20 m zu Gebäuden/Straßen und 100 m zu Reetdächern sind einzuhalten.4. Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft
Rauch- und Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden. Bei starker Rauchentwicklung ist das Feuer unverzüglich zu löschen.5. Hinweise
Eine missbräuchliche Nutzung der Brauchtumsveranstaltung als Abfallbeseitigung wird grundsätzlich ordnungsrechtlich verfolgt. Bei Verstößen kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen.6. Private Lagerfeuer
Dauerhaft erlaubt bleiben private Lagerfeuer unter einem Quadratmeter Fläche. Ein Lagerfeuer muss erkennbar im privaten Umfeld stattfinden und darf nicht zur Abfallbeseitigung genutzt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen der Brauchtumsfeuer gelten entsprechend.