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Personalausweis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld- Alten Reisepass oder Personalausweis,
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend,
- ggf. Sorgerechtserklärung,
- ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist.
(Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte) mit Vorlage des Personalausweises aus.). - biometrisches digitales Passfoto: angefertigt von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldVorkasse: Ja
• EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Vorkasse: Ja
• EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldBraille-Aufkleber
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können in den Bürgerämtern das Aufkleben eines transparenten Aufklebers mit den Braille-Zeichen für "ad" (Ausweisdokument) auf der Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Damit kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei.
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt ist, können von der Ausweispflicht befreit werden. Einen entsprechenden Antrag finden Sie in den Formularen.
An wen muss ich mich wenden?
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.