Personalausweis Ausstellung vorläufig

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

    Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
    • Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderreisepass,
    • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
    • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
    • ggf. Sorgerechtserklärung,
    • ggf. schriftliche Einverständniserklärung und Ausweise der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist.
      (Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte) mit Vorlage des Personalausweises aus.)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Vorläufiger Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Die Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Das Kind, für das der vorläufige Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende