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Einzelhandelsentwicklung

Einzelhandelsentwicklung

Die Stadt Schenefeld verfügt über 4 Einzelhandelsstandorte. 3 dieser Standorte dienen zur Nahversorgung von jeweils ca. 5.000 Einwohnern (kurzfristiger Bedarf), während das Stadtzentrum insbesondere auch den aperiodischen Bedarf deckt und einen Einzugsbereich versorgt, der deutlich über die Grenzen der Stadt Schenefeld hinausreicht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 20.6.2000 Leitlinien für Bestand und Entwicklung von Einzelhandelsflächen in Schenefeld beschlossen:

  • Schwerpunkt des Einzelhandels in der Stadt Schenefeld ist der Bereich des Stadtzentrums.
  • Die Standorte „Friedrich-Ebert-Allee“ (westlicher Abschnitt) „Hauptstraße“, sowie Schenefelder Platz“ stellen Nebenzentren dar, die die wohnortnahe Versorgung der Einwohner sicherstellen.
  • Neue Einzelhandelsstandorte sollen innerhalb des Stadtgebiets nicht mehr entwickelt werden.
  • Gartencenter, Baumärkte/Baustoffhandel und KFZ-Handel nehmen aufgrund besonderer Strukturmerkmale Sonderstellungen ein und befinden sich an anderen Standorten, was auch zukünftig im Einzelfall noch entwicklungsfähig ist.
  • Die Einschränkungen der Einzelhandelsnutzungen in zahlreichen Bebauungsplänen werden bestätigt und sollen nicht aufgehoben werden.
  • Neue Vorhaben, die planungsrechtlich zulässig wären, sind grundsätzlich unmittelbar nach bekannt werden daraufhin zu prüfen, ob sie nachteilige städtebauliche Auswirkungen mit sich bringen, und ob gegebenenfalls gegengesteuert werden kann.

Es gibt weiterhin keine Veranlassung, von diesen Leitlinien abzuweichen.

Ziele:
Für die wohnortnahe Versorgung sind die 3 Einzelhandelsstandorte „Hauptstraße“, „Friedrich-Ebert-Allee“ und „Schenefelder Platz“ zu erhalten.
Das Stadtzentrum Schenefeld ist durch geeignete Maßnahmen zu stärken und weiter zu entwickeln.