Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)
Allgemeine Informationen
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, stellt die Stadt Schenefeld kostenlos Tüten zur Verfügung, um den Kot der Hunde zu beseitigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Hundekotbeutel erhalten Sie im Bürgerbüro.
Was sollte ich noch wissen?
Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
