Zweitwohnung / Nebenwohnung: Anmeldung
Allgemeine Informationen
Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin/des Einwohners liegt.
Auch für Ihre Zweitwohnung / Nebenwohnung besteht Meldepflicht.
Seit dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Die Stadt Schenefeld erhebt seit dem 01.01.2018 als örtliche Aufwandsteuer eine Zweitwohnungssteuer. Für nähere Information wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Finanzen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren / dessen Gebiet die Zweit- / Nebenwohnung liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Seit dem 1. November 2015 muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Hatice Kök
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177