Fehlgeburt - Bescheinigung
Allgemeine Informationen
Eine Fehlgeburt (Leibesfrucht, die tot geboren wurde und weniger als 500g wiegt) kann von einer Person, der bei einer Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. Auf Wunsch des Anzeigenden erteilt das Standesamt eine Bescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Liste anerkannter Beratungsstellen für Schwangere finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG).
Rechtsgrundlagen
§ 31 Personenstandverordnung (PStV).
Notwendige Unterlagen
Nachweis, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, zum Beispiel:
- Mutterpass,
- Bescheinigung des Krankenhauses über die Fehlgeburt;
- ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt;
- Nachweis der Identität: Personalausweis oder Pass der anzeigenden Person.
Kosten
10,00 Euro für die Bescheinigung.
Ansprechpartner
StandesamtNebengebäude Holstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Karin Bormann
Nebengebäude Holstenplatz 7, Zimmer 2
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 141
(040) 830 37 - 177
Frau Olga Klemens
Raum 327
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 162
(040) 830 37 - 177