Verkehrsregelnde Maßnahmen / Baustellensicherung
Allgemeine Informationen
Gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jedes Unternehmen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde Anordnungen nach § 45 Abs. 1 bis 3 StVO darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.
Rechtliche Grundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung sind die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)". Die RSA sind Bestandteil der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) und deshalb allen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Grunde zu legen.
Für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten einer Firma in Schenefeld kann ein Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung beim Kreis Pinneberg gestellt werden. Diese legt jedoch nur die Rahmenbedingungen für die Baustellenabsicherung fest und gilt auch nur für Tagesbaustellen. Hierfür ist dann bei der Stadt Schenefeld die Mitteilung einer Tagesbaustelle einzureichen, die von hier ausgefertigt und zurückgefaxt wird. Nach Zahlung einer Jahresgebühr im Zusammenhang mit dem Bescheid des Kreises Pinneberg fallen keine weiteren Gebühren an.
Kosten
Die Gebühren für die beantragte Erlaubnis betragen je nach Verwaltungsaufwand und Einreichungszeitraum 50,00 bis 170,00 €.
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Herr Tobias Benecke
S 11
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 131
(040) 830 37 - 177