Wohnungsvermittlung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Schenefeld hat für eine Vielzahl von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, das Belegungsrecht inne.
Darüber hinaus ist die Stadt Schenefeld selbst Eigentümerin von diversen Wohnungen.
Wohnungssuchende mit einem geringen Einkommen oder Personen, die aus einem anderen Grund dringend eine neue, günstige Wohnung benötigen, können sich bei der Wohnungsvermittlungsstelle melden. Einen entsprechenden Antrag finden Sie nachstehend.
Voraussetzung für den Bezug einer solchen öffentlich geförderten Wohnung ist der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines. Einen entsprechenden Antrag finden Sie nachstehend.
Personen, die kostengünstigen Wohnraum anzubieten haben, werden gebeten, sich ebenfalls bei der Wohnungsvermittlungsstelle zu melden.
Ansprechpartner
Allgemeine VerwaltungHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Frau Stephanie Theuerkauf
Zi. 4
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld (040) 830 37-155
(040) 830 37-177
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Antrag auf Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung
Datenschutzinformation zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
Liste von Sozial- /Wohnungsbaugesellschaften/ Vermietern/ Verwaltern mit Wohnungen in Schenefeld und Umland