Wildschaden
Allgemeine Informationen
Ein Wild- oder Jagdschaden ist gemäß dem Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz -LJagdG-) innerhalb einer Woche schriftlich bei der Ordnungsbehörde anzumelden.
Jagdausübungsberechtigt in Schenefeld
Herr Hans-Uwe Schlüter Tel.: Tel. 04101/ 8562130
Herr Schlüter steht Ihnen auch für weitere Fragen des Jagdrechts gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
Allgemeine VerwaltungHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
