Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen
WICHTIG
Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den "normalen" Personalausweis beantragen. Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist Pflicht, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Bei Kindern unter 16 Jahren (müssen bei Antragstellung anwesend sein) ist die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter (bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinigem Wohnsitz gemeldet ist) notwendig. Ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Wurde Ihr Personalausweis gestohlen, so besteht Anzeigepflicht gegenüber der Pass-/Ausweisbehörde. Sollten Sie bereits eine Verlustanzeige bei der Polzei aufgegeben haben, legen Sie diese bitte im Bürgerbüro vor. Waren Sie im Besitz eines neuen Pesonalausweises (Ausstellungsdatum ab 01.11.2010) mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, denken Sie bitte daran, die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf (Telefon 116 116) unter Angabe des Sperrkennwortes zu veranlassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständige Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
• Wir stellen Ihnen den vorläufigen Personalausweis, wenn alle Unterlagen
vorliegen, sofort aus.
• Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
• bisheriger Personalausweis oder Reisepass
• Kinderreisepass
• ein aktuelles biometrisches Passbild, das den Bestimmungen der
Passverordnung entspricht
Passbildschablone_Erwachsene // Passbildschablone_Kind
• Familienbuch oder Geburts-/ Heiratsurkunde (mit aktueller Namensführung)
• ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist
(Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Dokumentes für Minderjährige) mit Vorlage des Personalausweises aus.)
TIPP
Im Vorraum des Bürgerbüros befindet sich ein Passfotoautomat.
4 Passfotos kosten 8,00 €
(Betrag bitte passend mitbringen, Automat gibt kein Wechselgeld)
Kosten
Die Gebühr beträgt bei Beantragung 10,00 Euro. Die Zahlung mit EC-Karte ist möglich.
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Hatice Kök
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177