Vollstreckung
Allgemeine Informationen
Gegen Schuldnerinnen und Schuldner, die trotz Mahnung (siehe auch Mahnungen) die offenen Forderungen nicht bezahlen, wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Öffentlich-rechtliche Forderungen der Kommunen (wie z.B. Grund- und Gewerbesteuer) werden nicht wie privatrechtliche Forderungen über den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht vollstreckt, sondern durch die Behörde selbst beigetrieben.
Zuständig für die Vollstreckung ist die Gemeinde, in der der Schuldner wohnt oder sich aufhält. Forderungen gegen Schuldner, die nicht im eigenen Gemeindegebiet wohnen, werden im Rahmen der Amtshilfe durch andere Kommunen beigetrieben.
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Gläubigerin oder dem Gläubiger in Verbindung. Das spart weitere Kosten und Gebühren, die ansonsten zu Ihren Lasten gehen.
Ansprechpartner
Fachdienst FinanzenHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Herr Oliver Heins
Zi. 8
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37-130
(040) 830 37-177
Herr Ralf Hünecke
Zi. 8
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37-129
(040) 830 37-177