Verkehrszeichen
Allgemeine Informationen
Ist ein Verkehrszeichen beschädigt oder unlesbar durch Graffiti oder einen Aufkleber? Oder ist es abhanden gekommen? Ihre Feststellungen können Sie hier melden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Herr Tobias Benecke
S 11
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 131
(040) 830 37 - 177