Wohnung Ummelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Schenefeld umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden.
Weiterhin müssen Sie Ihre neue Adresse auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerken lassen. In einigen Städten beziehungsweise Gemeinden oder Ämtern können Sie dieses gleich mit der Ummeldung mit erledigen.
Seit dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher Einwohnermeldeamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass für alle Personen
- bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person:
ein ausgefüllter Meldeschein, eine unterschriebene Vollmacht und die
Wohnungsgeberbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern Sie ein privates
Kraftfahrzeug halten:
Eine Änderung der Anschrift kann im Bürgerbüro nur vorgenommen werden, wenn noch kein Aufkleber mit einer neuen Anschrift und Siegel angebracht wurde. Sollte Ihr Kfz-Schein bereits eine Änderung enthalten, so wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Elmshorn.
Welche Gebühren fallen an?
- Ummeldungen sind gebührenfrei
- die ausgehändigte Meldebestätigung ist gebührenfrei
- für die Adressenänderung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 Euro an. Die Zahlung mit EC-Karte ist möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)Was sollte ich noch wissen?
Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Hatice Kök
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Melina Tech
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177