Tierschutz
Allgemeine Informationen
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Die Tierärzte des Veterinäramtes führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach.
Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport (Tiertransporte) oder der Schlachtung (auch Hausschlachtungen).
Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise und kreisfreie Städte:
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Soziales geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf Tiermisshandlungen und tierschutzwidrige Tierhaltungen nach und ermittelt auch gemeinsam mit dem zuständigen Amtsveterinär des Kreises Pinneberg den Sachverhalt. Ggf. werden dann Maßnahmen gegen den oder die Tierhalter eingeleitet.
Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie akute Notsituationen auch der Polizei melden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR):
Tierschutz in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Frau Nina Schletter
S 14
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld (040) 830 37-134
(040) 830 37-177