Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Gemäß der Ortssatzung über die Straßenreinigung in der Stadt Schenefeld wurde die Reinigung der innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für die folgenden Straßenteile den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegt:
1. die Gehwege,
2. die begehbaren Seitenstreifen,
3. die nicht befahrbaren Wohnwege,
4. die Radwege, auch soweit deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist,
5. die Parkbuchten,
6. die Gräben,
7. die dem Grundstücksanschluss dienenden Grabenverrohrungen,
8. die Rinnsteine, mit Ausnahme derjenigen,
• der Landesstraßen (Blankeneser Chaussee, Halstenbeker Chaussee, Hauptstraße
und Altonaer Chaussee),
• der dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten besonders verkehrsreichen
Straßen (Friedrich-Ebert-Allee, Gorch-Fock-Straße, Lornsenstraße, Swatten Weg)
Die zu reinigenden Straßenteile sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, zu säubern und von Unkraut zu befreien. Dabei ist die Verwendung von Herbiziden, und zwar auch der von der Biologischen Bundesanstalt zugelassenen Mittel, nicht gestattet.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Frau Nina Schletter
S 14
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld (040) 830 37-134
(040) 830 37-177