Stadtteil- und Straßenfeste
Allgemeine Informationen
Bei einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, wie z.B. bei Umzügen oder einem Straßenfest muss ein formloser Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestellt werden.
Achtung! HINWEIS!
Die benötigten Verkehrszeichen und -einrichtungen für die Absicherungen müssen eigenständig besorgt werden!
Notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit:
- Name und Anschrift des Veranstalters/ des Verantwortlichen
- Art der Veranstaltung
- Ort und Zeitraum des Veranstaltung
- Erwartete Teilnehmerzahl
- Vorschlag für die Absicherung des Veranstaltungsortes
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Durchführung der Veranstaltung einzureichen. Die Verkehrszeichen sind nach erteilter Anordnung mindestens 72 Stunden vorher aufzustellen.
Kosten
Es wird ein Gebühr von 10 bis 750 €, je nach Art und Größe sowie Verwaltungsaufwand der Veranstaltung erhoben.Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
