Schülerbeförderung
Allgemeine Informationen
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule http://www.kreis-pinneberg.de/Bereiche/Fachdienste/Schule_+Kultur+und+Sport.html.)
Rechtsgrundlage
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
Rechtsgrundlagen
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
Kosten
In den meisten Fällen ist die Schülerbeförderung entgeltfrei.
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können eine Kostenbeteiligung der Eltern vorsehen, insbesondere dann, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besucht wird.
Ansprechpartner
Fachdienst Schule, Sport und KulturHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
