Personalausweis
Allgemeine Informationen
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Nach einer Namensänderung (zum Beispiel Eheschließung) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
- den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist
- den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen
Der Online-Ausweis
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher von zuhause aus online erledigen. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Ihre persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Broschüre: Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher
Fingerabdrücke
Wie beim Reisepass ist ab dem 2. August 2021 für die Beantragung von Personalausweisen die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend. Unverändert bleibt, dass Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung abgeben müssen.
Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht.
Wie beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.
Braille-Aufkleber
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können in den Bürgerämtern das Aufkleben eines transparenten Aufklebers mit den Braille-Zeichen für "ad" (Ausweisdokument) auf der Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Damit kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei.
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständige Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 2 bis 3 Wochen rechnen. Sobald Sie von der Bundesdruckerei ein Schreiben mit einer PIN und PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort erhalten haben (Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten kein Schreiben von der Bundesdruckerei), liegt der Ausweis im Bürgerbüro für Sie zur Abholung bereit.
- In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
- Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig, für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt ist, können von der Ausweispflicht befreit werden. Einen entsprechenden Antrag finden Sie in den Formularen.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Aktuelle Informationen über Einreise- bestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise (Auswärtiges Amt)
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- den alten Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, den vorläufigenPersonalausweis oder einen Reisepass bzw. Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild, das den Bestimmungen der Pass-verordnung entspricht Passbildschablone Erwachsene // Passbildschablone Kind
- Familienbuch oder Geburts-/ Heiratsurkunde (mit aktueller Namensführung
- ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei demdas Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist
- ggf. Sorgerechtserklärung
WICHTIG
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist Pflicht, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Bei Kindern unter 16 Jahren (müssen bei Antragstellung anwesend sein) ist die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter (bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinigem Wohnsitz gemeldet ist) notwendig. Ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite gesetzliche Vertreter kann eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Dokumentes für Minderjährige ausfüllen oder bei Abholung des Personalausweis sein Einverständnis geben.
TIPP
Im Vorraum des Bürgerbüros befindet sich ein Passfotoautomat.
4 Passfotos kosten 8,00 €
(Betrag bitte passend mitbringen, Automat gibt kein Wechselgeld)
Kosten
- Personen unter 24 Jahren = 22,80 €
- Personen über 24 Jahren = 37,00 €
Zahlung bei Beantragung
Zahlung mit EC-Karte möglich
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Melina Tech
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Formulare
Abholvollmacht Peronalausweis
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte