Gestattung nach GastG
Allgemeine Informationen
Der Ausschank von alkoholischen Getränken zu besonderen Anlässen an die Öffentlichkeit bedarf gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) einer vorherigen Genehmigung.
Notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Veranstaltungsart
- Ort und Datum der Veranstaltung
- Anzahl der Stände
- Art der zum Ausschank kommenden Getränke
Kosten
Die Gebühren betragen 10,00 € pro Stand und Veranstaltungstag.
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und SozialesHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
