Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen und beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können zum Beispiel strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt drei Arten:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
Als Antragsteller können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
- Europäisches Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz. Ab dem 27.04.2012 kann Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, eine sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftslandes. Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens des Bundesamtes an den Herkunftsstaat erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro oder Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt. Ein Führungszeugnis kann am Erst- oder Zweitwohnsitz beantragt werden. Personen, die sich im Ausland befinden, informieren sich bitte auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz. Der Antrag wird von der Meldebehörde zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Online-Beantragung Führungszeugnis
Ab dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:
Online Beantragung Fuehrungszeugnis
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz (BfJ):
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität
- Beim Führungszeugnis für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens
- Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird ein schriftlicher Nachweis der anfragenden Stelle (z.B. Arbeitsgeber) benötigt
Kosten
Bei Beantragung sind Gebühren in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Hatice Kök
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177